Sprengelrat Passeier

Sprengelrat Passeier

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Das Landesgesetz Nr. 13 vom 30.04.1991 über die Neuordnung der Sozialdienste sieht ein beratendes und koordinierendes Gremium für jeden Sozial- und Gesundheitssprengel vor.

Der Sprengelrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, welche aus folgenden Bereichen kommen und die Aufgabe haben, alle dem jeweiligen Bereich angehörenden Organisationen zu vertreten:

- drei, von Gemeinden, die zum Sprengel gehören, wobei sie, außer in Bozen, nicht derselben Gemeinde angehören dürfen;

- der Sozialsprengel;

- die Gesundheitsdienste des Sprengels;

- der im Gesundheits- und Sozialbereich tätige „Dritte Sektor“;

- die im Sprengel bestehenden Bildungseinrichtungen und -vereine;

- die im Sprengel bestehenden Kultureinrichtungen und -vereine

Art der Organisation

Kommissionen

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Zuletzt aktualisiert: 23.02.2024, 11:23 Uhr