Das Landesgesetz Nr. 13 vom 30.04.1991 über die Neuordnung der Sozialdienste sieht ein beratendes und koordinierendes Gremium für jeden Sozial- und Gesundheitssprengel vor.
Der Sprengelrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, welche aus folgenden Bereichen kommen und die Aufgabe haben, alle dem jeweiligen Bereich angehörenden Organisationen zu vertreten:
- drei, von Gemeinden, die zum Sprengel gehören, wobei sie, außer in Bozen, nicht derselben Gemeinde angehören dürfen;
- der Sozialsprengel;
- die Gesundheitsdienste des Sprengels;
- der im Gesundheits- und Sozialbereich tätige „Dritte Sektor“;
- die im Sprengel bestehenden Bildungseinrichtungen und -vereine;
- die im Sprengel bestehenden Kultureinrichtungen und -vereine