Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten und der Turnhalle des Altersheimes

Die Verordnung regelt die Nutzung von Schulgebäuden und der Turnhalle des Altersheims in St. Martin in Passeier für außerschulische Aktivitäten.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

21.10.2015

Beschreibung

Die Gemeinde St. Martin in Passeier hat Regeln aufgestellt, wie Schulgebäude und die Turnhalle des Altersheims außerhalb des Unterrichts genutzt werden dürfen. Wer diese Räume nutzen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen, bestimmte Bedingungen einhalten und eventuell eine Gebühr oder Kaution zahlen. Es gibt klare Regeln, wer Vorrang hat, wie die Räume genutzt werden dürfen und wann eine Nutzung erlaubt oder verboten ist.

Datei

Kontakt

Amt für Kultur und Soziales

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499324info@stmp.it

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.10.2015

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 09:22 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Pfarrbriefe der Pfarrei Zum Heiligen Martin